Für Schrebergärten und deren Nutzer, also dem gemeinen Laubenpieper, gibt es in Deutschland sogar ein Gesetz, welches definiert, was wie und wo und überhaupt Kleingärten sind, und wie die Nutzung der maximal 400 qm Schrebergarten auszusehen hat. Mindestens ein Drittel der Fläche muß, wie der BGH im Jahr 2004 präzisierte, dem Anbau von Gartenerzeugnissen zum…