Zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands für Unternehmen plant die EU-Kommission durch eine umfassende sog. „Omnibus“-Initiative, Vereinfachungen in den Bereichen nachhaltige Finanzberichterstattung, Taxonomie und Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit umzusetzen. Davon ist auch die „CBAM-VO“ (Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rats) betroffen. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Vereinfachung der CBAM-VO wurde nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen und wird drei Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.
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onto Sustainable Procurement News - Deutschland, Österreich, Schweiz October 1, 8:22 AM
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