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Euthanasie: Bestimmungen zum Lebensende
Die Bestimmungen zum Lebensende ('Dispositions de fin de vie') sind ein Antrag auf aktive Sterbehilfe, der im Voraus schriftlich festgehalten wird für den Fall, dass der Antragsteller sich zu einem späteren Zeitpunkt nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft in einem Zustand unumkehrbarer Bewusstlosigkeit befindet.

Die folgenden drei Bedingungen müssen erfüllt sein: Bewusstlosigkeit, Unumkehrbarkeit der Situation und Unheilbarkeit.

Falls Sie Bestimmungen zum Lebensende verfassen, muss das Dokument bestimmte Elemente erhalten, wie Datum und Unterschrift.

Jede volljährige Person, die dazu in der Lage ist, kann schriftlich die Umstände und Bedingungen festlegen, unter denen sie aktive Sterbehilfe erhalten möchte.

Klicken Sie hier, um mehr über die Bestimmungen zum Lebensende zu erfahren.

 

Hier klicken, um das Formular downzuloaden.

 

http://www.cancer.lu//sites/cancer/files/files/IC74_Formular_Bestimmungen-Lebensende.pdf

 

Die Registrierung der Bestimmungen zum Lebensende bei der 'Commission Nationale de Contrôle et d’Evaluation' ist obligatorisch. Das Dokument muss an folgende Adresse gesendet werden: