Tod aus dem Printer | #3DPrinting #Weapons #Laws #Luxembourg #Europe | Luxembourg (Europe) | Scoop.it

Als der US-Amerikaner Cody Wilson im Mai 2013 seinen „Liberator“ mit Hilfe eines 8.000 Dollar teuren 3D-Druckers fertigte und die Pläne danach ins Netz stellte, dauerte es nur zwei Wochen, bis ein anderer die Waffe mit einem 3D-Drucker für weniger als 2.000 Dollar nachbaute - und weiterentwickelte, damit weniger Schäden beim Abfeuern entstehen sollten. Wenige Wochen später hatte ein Kanadier auf Basis der „Liberator“-Druckvorlagen im Internet sogar ein Plastikgewehr hergestellt, das bis zu 14 Schuss abgegeben haben soll, ohne Schaden zu nehmen...

„Es ist viel einfacher, sich (illegal)eine Waffe zu besorgen...“
Schusswaffen aus 3D-Druckern können nach Einschätzung des kommissarischen Chefs des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Sebastian Fiedler, das
Problem des illegalen Waffenhandels verstärken.

„Aber ehrlich gesagt sind frei verfügbare Waffen, solche in Eigenkonstruktion oder die Zweckentfremdung von Gegenständen zur Gewaltausübung doch nicht neu“, sagte Fiedler der „Welt“ (Dienstag). So gebe es im Internet auch Bauanleitungen für Sprengstoff. Schusswaffen aus dem 3D-Drucker wären dann eine zusätzliche Facette.

 

Wie ist die Gesetzeslage in Luxemburg? Schaut man sich das „Waffengesetz“ des Großherzogtums an und studiert man den Bereich „Verbotene Waffen und Waffen, die einer Genehmigung unterliegen“, so ergibt sich auch hier, dass für den Normalbürger Waffen aus dem 3D-Drucker verboten sind. Daher sollte man auf keinen Fall dem Beispiel von Cody Wilson nacheifern, und sich zuhause seinen Colt im Drucker fertigen.


Blick ins Gesetz: tinyurl.com/WaffenGLux 

 

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