Diese Regeln gelten für private Drohnenflüge | #Luxembourg #Drones #Laws #Europe | Luxembourg (Europe) | Scoop.it

Die Zivilluftfahrtbehörde hat gemeinsam mit dem Mobilitätsministerium eine Präventions- und Aufklärungskampagne zu den neuen Nutzungsformen für Drohnen durch private Anwender gestartet. Die Kampagne richtet sich besonders an Nutzer der «Open»-Klasse. Ziel ist es, mit Flyern und kurzen unterhaltsamen Videoclips den Nutzern die fünf wichtigsten Sicherheitsregeln zu vermitteln, die es bei der Anwendung der EU-Verordnung vom 31. Dezember 2020 zu beachten gilt.

Drohnenpiloten, die eine Drohne der Kategorie in Luxemburg fliegen wollen, müssen sich zunächst kostenlos über myguichet.lu registrieren. Erst danach können Sie die notwendige Schulung und eine Prüfung absolvieren, die über die Plattform «Training Zone» angeboten werden. Derzeit werden die notwendigen Schulungen auf Französisch und Englisch angeboten. Für Flüge mit Drohnen sind in Luxemburg nur bestimmte geografische Zonen zugelassen, die über geoportail.lu geprüft werden könne. Die dynamischen Karten können sich fortlaufend verändern. Flüge in dieser Kategorie müssen auf Sicht stattfinden, das heißt, der Pilot darf maximal in einer Höhe von 120 Metern operieren und muss jeder Zeit Sichtkontakt mit seiner Drohne haben. Von Flugzeugen sollen die Drohnen ferngehalten werden. Die vielleicht wichtigste Regel lautet: «Fliegen Sie nicht über Menschen.»

 

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