23.05.2022Neuer Beirat berät BAFA bei Umsetzung des Lieferkettengesetzes

Ein sechsköpfiger Beirat aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft unterstützt das BAFA bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes.

Der auf Empfehlung des Deutschen Bundestags beim BAFA eingerichtete Beirat zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz) hat am 17. Mai 2022 seine Arbeit aufgenommen. Im Beirat zum Lieferkettengesetz sind wichtige Stakeholdergruppen des Lieferkettengesetzes repräsentiert.

Die Mitglieder des Beirats wurden aufgrund ihres Engagements in der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung berufen und beraten das BAFA künftig bei der Umsetzung des Gesetzes. Nadine-Lan Hönighaus vertritt econsense, ein Nachhaltigkeitsnetzwerk großer deutscher Unternehmen. Als Vertreterin der Zivilgesellschaft ist Maren Leifker von Brot für die Welt im Beirat. Paul Noll von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bringt die Perspektiven der Wirtschaft ein. Michael Windfuhr vom Deutschen Institut für Menschenrechte und Frank Zach vom Deutschen Gewerkschaftsbund ergänzen die Perspektiven der Nationalen Menschenrechtsinstitution und der Gewerkschaften. Ein weiteres Beiratsmitglied aus der Wissenschaft wird in den kommenden Wochen berufen werden.

BAFA-Präsident Torsten Safarik: „Aktuell baut das BAFA seine Kapazitäten für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes aus. Parallel zu den konkreten fachlichen und organisatorischen Vorbereitungen verstärken in den kommenden Wochen immer mehr Expertinnen und Experten unser BAFA-Team. Damit werden wir das Verfahren effizient und schlank umsetzen und dazu beizutragen, den Schutz der Menschenrechte weltweit zu verbessern und Unternehmen in Deutschland zu stärken."

Das Lieferkettengesetz wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe in Deutschland, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und ihnen angemessen zu begegnen. Ziel ist, Menschenrechtsschutz und bestimmte Umweltbelange in wirtschaftlichen Zusammenhängen zu stärken sowie Unternehmen Rechtssicherheit bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu bieten. Nicht zuletzt soll es Wettbewerbsgleichheit für die vielen Unternehmen schaffen, für die es selbstverständlich ist, Menschenrechte in ihren Lieferketten zu achten.

Ab 1. Januar 2023 kontrolliert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ob Unternehmen menschenrechtlichen und bestimmten umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten nachkommen. Inhaltlich fungiert das BAFA beim Lieferkettengesetz zum einen als Kontrollinstanz, die bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängen kann, und unterstützt zum anderen Unternehmen mit konkreten Informationen bei der Umsetzung des Gesetzes. Der Beirat unterstützt das BAFA bei diesen wichtigen Tätigkeiten mit Empfehlungen und Stellungnahmen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bafa.de/lieferketten

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